Richtlinien für Pistengeher
(FIS-Verhaltensregeln)

Nach den hitzigen Debatten rund ums Thema "Pistengeher" konnten sich vor wenigen Tagen beide Seiten, Tirols Seilbahner und die alpinen Vereine, auf einheitliche Regeln einigen. Vorher gab es drei verschiedene Pisten-Empfehlungen. folgende FIS-Verhaltensregeln gelten nun:
Pisten stehen in erster Linie den Benützern der Seilbahnen und der Lifte zur Verfügung. Um Unfälle und Konflikte zu vermeiden sollte folgendes befolgt werden:
  1. Warnhinweise sowie lokale Regelungen beachten.
  2. Der Sperre einer Piste oder eines Pistenteils folge leisten. Beim Einsatz von Pistengeräten - insbesondere mit Seilwinden - kann es zu lebensgefährlichen Situationen kommen.
  3. Nur am Pistenrand und hintereinander aufsteigen.
  4. Die Piste an übersichtlichen Stellen und mit genügend Abstand zueinander queren.
  5. Frisch präparierte Pisten nur im Randbereich befahren.
  6. Bis 22:30 Uhr oder einer anderen vom Betreiber festgelegten Uhrzeit Pisten verlassen.
  7. Sichtbarmachen: Stirnlampe, reflektierende Kleidung.
  8. Bei für Pistengeher gewidmeten Pisten nur diese benützen.
  9. Hunde nicht auf Pisten mitnehmen.
  10. Ausgewiesene Parkplätze benützen.

von
Tiroler Tageszeitung
09.02.2006


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Bild:
Schizentrum Zettersfeld
Hoch Lienz mit Blick über
das Nebelmeer auf die
Lienzer Dolomiten