Anforderungsprofil für den Flugretter

Im Österreichischen Bergrettungsdienst wird für die Belange der Flugrettung Fachpersonal ausgebildet. Diese Bergrettungsleute stehen den verschiedenen Flugrettungsunternehmungen zur Verfügung.

Bei Erfüllung folgender Voraussetzungen kann ein Bergrettungsmitglied als Flugretter/In eingesetzt werden:


Nach Absolvierung der erfolgreichen Ausbildung im Bergrettungsdienst.

Eine Bergführerausbildung (Berg- und Schiführer oder Exekutivbergführer) oder eine gleichwertige Ausbildung im ÖBRD (Einsatzleiter oder Ausbildner) ist anzustreben.

Die einwandfreie Beherrschung des IV. Schwierigkeitsgrades im Vorstieg. Diese Fähigkeit ist durch Vorlage eines Tourenberichten nachzuweisen.

Eine jährliche Weiterbildung in der Seil- und Bergrettungstechnik.

Aktives Bergrettungsmitglied.

Eine qualifizierte Ausbildung in Erster Hilfe.

Mindestalter: vollendetes 20. Lebensjahr
Höchstalter: vollendetes 40. Lebensjahr.

Flugtauglichkeit.

Die Ausbildung und der Einsatz der Flugretter im Österreichischen Bergrettungsdienst soll nach den gleichen Richtlinien erfolgen, wie z. B. bei den Bundesministerien für Inneres und Landesverteidigung und dem Flugrettungsverein ÖAMTC oder anderer Institutionen.

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